Rückmietverkauf

«sale and lease back»

Die Immobilienwerte sind in den letzten Jahren fast explodiert.

Auch die Nachfrage ist weiterhin auf sehr hohem Niveau. Das sind zwei wichtige Faktoren, die für viele ältere Eigenheimbesitzer interessante Möglichkeiten ergeben. Dies um im Alter bankenunabhängig zu werden und trotzdem vorausschauend über genügend Liquidität zu verfügen, um ein attraktives Leben zu führen. Ein Wunsch, der durch den Rückmietverkauf «sale and lease back» möglich werden kann. Wie funktioniert das?

Liquidität erlangen

Sie verkaufen Ihr Haus und mieten es direkt mit im Grundbuch eingetragenem Recht der Nutzniessung vom Käufer zurück. Sie sind nun zwar nicht mehr Eigentümer, können aber für eine abgemachte Zeitdauer (z. B. 10 Jahre) weiterhin in ihrem Haus und in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen. Durch das nun freigewordene Eigenkapital werden Sie finanziell flexibler und können zum Beispiel nochmal eine grosse Reise machen, oder etwas Geld als Schenkung an die Jungen abgeben. Zudem, die Zeit der Minuszins-Geldpolitik ist vorbei, sodass das Geld auf der Bank wieder verzinst wird.

Erbstreitigkeiten vermeiden

Da sich Geld einfacher und rascher teilen lässt als eine Immobilie, werden mit diesem Modell oft Erbstreitigkeiten vermieden. Des Weiteren entledigt man sich mit dem Verkauf der Liegenschaft auch der Pflicht für die Instandhaltung, hat keine Hypothekarschulden mehr und muss zudem den Eigenmietwert nicht mehr versteuern.

Achtung, jede Medaille hat zwei Seiten

Die Mischler Immobilien AG informiert ihre Kundschaft auch über allfällige Nachteile. Wer seine Liegenschaft auf Rückmietverkauf «sale and lease back» Basis verkauft, ist dann nur noch Mieter, bezahlt deshalb die fällige Grundstückgewinnsteuer und monatlich eine vereinbarte Miete. Wer sicher sein möchte, dass seine finanziellen Möglichkeiten ausreichen, um die Miete während Jahren bezahlen zu können, sollte sich vor dem Verkauf professionell beraten lassen. Als Immobilienbewertungsexperten rechnen wir für Sie den Verkaufswert, die Nutzniessung und den Mietzins. Wir helfen von A – Z, kümmern uns um den Eintrag im Kaufvertrag, im Grundbuch, erarbeiten den Mietvertrag und stehen Ihnen gerne auch für weitere Fragen zur Verfügung.

Kundenreferenzen